Foto: A. Zelck / DRK e.V.

RettungshelferIn in NRW

Dein Einstieg in den Krankentransport

  1. Was macht ein Rettungshelfer?
    Du unterstützt bei Krankentransporten und im Bevölkerungsschutz – z. B. bei Großveranstaltungen oder Notfällen. In NRW darfst du als Fahrer im Krankentransport eingesetzt werden und bist ein wichtiger Teil des Rettungsteams.
     
  2. Wie läuft die Ausbildung ab?
    Die Ausbildung umfasst mindestens 160 Stunden: 80 Stunden Theorie und 80 Stunden Praxis. Du lernst medizinische Grundlagen, den Umgang mit Patienten und die Abläufe im Rettungsdienst. Am Ende der Theoriephase steht eine staatliche Prüfung, die du bestehen musst, um zur Praxis zugelassen zu werden.
     
  3. Wo findet die Ausbildung statt?
    Du lernst an unser staatlich anerkannten DRK-Bildungsakademie und sammelst praktische Erfahrung in einer Lehrrettungswache – also direkt im echten Einsatz. Dort wirst du von erfahrenen Profis begleitet und bekommst einen realistischen Einblick in den Berufsalltag.
     
  4. Was brauchst du dafür?
    Neben einem Hauptschulabschluss und einem ärztlichen Attest brauchst du vor allem Engagement, Leidenschaft und Lust auf Abwechslung. Jeder Tag ist anders – du arbeitest mit Menschen, triffst schnelle Entscheidungen und bist oft die erste Hilfe vor Ort.
     
  5. Was bringt dir das?
    Mit dem staatlich anerkannten Abschluss kannst du direkt im Krankentransport arbeiten. Außerdem öffnet dir die Ausbildung Türen für weitere Karriereschritte – z. B. als Rettungssanitäter oder Notfallsanitäter. Du sammelst wertvolle Erfahrungen, die auch in anderen sozialen oder medizinischen Berufen gefragt sind.
     
  6. Was kostet die Ausbildung?
    Die Kursgebühr liegt bei 700€ inklusive der Prüfung.

Du hast noch Fragen?

Melde dich gerne bei uns!

Tel:  02151 5396-30
bildungsakademie(at)drk-krefeld(dot)de

Benötigte Unterlagen
(Erst nach Anmeldebestätigung beantragen!)

  1. Beglaubigter Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss.
  2. Ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen Eignung, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist.
  3. Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung, zum Beispiel durch Kopie des Abschlusszeugnisses oder der Berufsurkunde.
  4. Führungszeugnisses Belegart N.
  5. Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schul- beziehungsweise Ausbildungsabschlüssen.