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Die berufliche Fortbildung im Rettungswesen ist ein zentraler Bestandteil der fachlichen Expertise der Rettungskräfte. Diese wird im Runderlass über Fortbildung des in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Rettungsfachpersonals des MAGS vom 10. November 2021 beschrieben. Weiterhin muss Fortbildung gemäß § 5 Absatz 4 Satz 1 des Rettungsgesetzes NRW jährlich (das heißt im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember eines jeweiligen Jahres) mindestens 30 Zeitstunden umfassen.
In-House Schulungen auf Anfrage möglich.
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